Produktinfo
- Autor/in
- ORGALIM
- EAN
- 4250697511921
- Auflage
- 2016
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- Verfügbare Sprachen:
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- DE-Deutsch
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Alleinvertriebsvertrag mit Vertragshändlern im Ausland | EN-Englisch
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Beschreibung
Achtung: Titel wird überarbeitet und erschein im Laufe des Jahres 2023 neu. Die 2016er Ausgabe ist noch in englischer Sprache verfügbar.
VDMA/ORGALIME 2016
20 Seiten
Mitgliederpreis nach Anmeldung sichtbar
Wird als Download ausgeliefert
Ehemals: Vertragshändlervertrag mit Vertragshändlern im Ausland
Das Vertragsmuster ist auf Verträge mit Vertragshändlern zugeschnitten. Es eignet sich sowohl für Verträge mit Vertragshändlern, die ihre Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) und den anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ausüben, als auch für Fälle, in denen der Tätigkeitsbereich des Vertragshändlers außerhalb von EU/EWR liegt.
Anwendungsbereich des Vertragsmusters
Anwendbarkeit auf Verträge mit Vertragshändlern mit Tätigkeit innerhalb wie außerhalb von EU/EWR
Das Vertragsmuster ist auf Verträge mit ausländischen Vertragshändlern zugeschnitten. Es eignet sich sowohl für Verträge mit Vertragshändlern, die ihre Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union (EU) und den anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausüben, als auch für Fälle, in denen der Tätigkeitsbereich des Vertragshändlers außerhalb dieser Gebiete liegt. In einer Reihe von Klauseln enthält das Muster daher sog. „EU/EWR-Varianten“ und auch „Nicht-EU/EWR-Varianten“, die im Einzelfall entsprechend zu wählen sind (vgl. unten „Hinweise zur Verwendung des Vertragsmusters“).
Wichtig: Bei der Auswahl der Varianten ist zu klären, ob auf den konkreten Fall das europäische Wettbewerbsrecht Anwendung findet oder nicht. In Einzelfällen kann das europäische Wettbewerbsrecht auch auf Verträge mit Händlern, deren Tätigkeitsgebiet außerhalb von EU/EWR liegt, Anwendung finden (siehe nachfolgend „Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Vertragshändlerverträge“). Umgekehrt kann es im Einzelfall vorkommen, dass ein Vertrag mit einem Händler innerhalb von EU/EWR nicht vom europäischen Wettbewerbsrecht erfasst wird, z. B. weil er keine spürbaren Auswirkungen auf den Binnenmarkt hat und somit unter die De-Minimis-Bekanntmachung der Kommission fällt (vgl. unten „Konsequenzen“). Es gilt jedoch zu bedenken, dass immer noch auch das nationale Wettbewerbsrecht auf den Vertrag anwendbar sein kann.
Nicht zugeschnitten auf den selektiven Vertrieb
Das Vertragsmuster ist geeignet für Verträge mit Händlern, denen exklusiv ein bestimmtes Vertragsgebiet zugewiesen wird. Das Vertragsmuster ist jedoch nicht speziell auf die Anforderungen von selektiven Vertriebssystemen zugeschnitten, die ebenfalls Gegenstand der Gruppenfreistellungsverordnung sind und im Regelfall der Errichtung eines Vertriebsnetzes dienen, das bestimmten, vom Lieferanten vorgegebenen qualitativen Anforderungen entsprechen sollte. Diese werden vor allem für den Vertrieb hochwertiger Konsumgüter errichtet, z. B. für Kosmetika oder Uhren. Der Lieferant kann sich auch dafür entscheiden, die Anzahl der Vertragshändler über einen quantitativen selektiven Vertrieb zu begrenzen.
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