AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Lieferung von papiergebundenen und elektronischen Publikationen.

Für Bestellungen über Internet bei dem VDMA Verlag - einem Bereich der der VDMA Services GmbH durch einen Kunden, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch Bestätigung dieser  Bedingungen erklärt der Kunde, dass er ist oder vertritt: Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1. Lieferung

Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Werk noch nicht erschienen, wird die Bestellung, wenn möglich, vorgemerkt.

Bei vergriffenen Werken hat der Kunde die Wahl, die Bestellung zu stornieren oder sich für einen evtl. Nachdruck oder eine evtl. Neuauflage vormerken zu lassen. In jedem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Artikels informiert.

Die Versandkosten trägt der Kunde. Die gelieferten Verlagswerke bleiben Eigentum der VDMA Services GmbH, bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist. Die Lizenz für die Nutzung von elektronischen Publikationen (Datenbankzugriffe, pdfs, etc.) wird unter Vorbehalt gewährt, bis die Gebühr vollständig entrichtet ist.

Ein Teil der im Shop angebotenen Artikel sind dem Bezug durch Mitgliedsfirmen des VDMA e.V. vorbehalten. Die automatisch erzeugte Auftragsbestätigung erfolgt ohne Prüfung des Mitgliedsstatus, so dass der VDMA Verlag es sich vorbehält, bei Rechnungsstellung zu den Listenpreisen zu fakturieren oder die Auslieferung von Titeln, die Mitgliedsfirmen vorbehalten sind, zu verweigern, falls die Angaben des Kunden sich als unzutreffend erweisen.

Bücher werden vom Logistikpartner Stuttgarter Verlagskontor GmbH im Auftrag der VDMA Services GmbH, jedoch in dessen Namen und Rechnung ausgeliefert. Zahlungen für diese Lieferungen erfolgen auf dessen Konten. Lizenzen werden von der VDMA Services GmbH erteilt.

2. Mängelansprüche und Haftung

Für Mängel haftet die VDMA Services GmbH für die Dauer von 12 Monaten und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts, soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist.

Für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die VDMA Services GmbH nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat oder soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden gehaftet wird Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VDMA Services GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Verzug und sonstige Haftung

Die VDMA Services GmbH haftet für Lieferverzug und sonstige – aus welchen Rechtsgründen auch immer herrührenden – Pflichtverletzungen im Rahmen und nach Maßgabe der Ziff. 2 dieser Bedingungen.

4. Nutzung von Datensammlungen

Editierbare Dateien werden in der Regel als Word- oder PDF-Datei ausgeliefert. Soweit die VDMA Services von Autoren oder Herausgebern nicht abweichend gebunden ist, ist der Druck, die Entnahme von Inhalten und die Publikation auf Intranet-Servern des Kunden zulässig. Im Falle einer abweichenden Lizenzierung sind im ausgelieferten Dokument die entsprechenden Funktionen gesperrt.

Eine Unterlizenzierung an Dritte, dazu zählen auch Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen ist nicht gestattet. Die Verwendung von Inhalten in anderen Dokumenten ist mit Quellenangabe vorzunehmen. Eine Veröffentlichung in gedruckter oder digitaler Form des Dokumentes oder von isolierten und unveränderten Seiten ist ohne Genehmigung der VDMA Services nicht gestattet.

Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Dateien durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Originaldatenträger und Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.

Der Erwerb einer Lizenz zu Gunsten eines dritten Unternehmens ist möglich.

Bei juristischen Personen erstreckt sich die Lizenz auf Nutzer, die arbeitsvertraglich an den Lizenznehmer gebunden sind.

Lizenznehmer, die Nutzern, welche nicht arbeitsvertraglich an den Lizenznehmer gebunden sind, einen Zugang zu dem lizenzierten Dokument geben möchten (z.B. öffentliche Bibliotheken), müssen

     entweder über eigene Schutzmechanismen verfügen, die eine nicht autorisierte Nutzung verhindern (z.B. eine DRM-geschützte Auslieferung, die eine zeitliche Befristung der Nutzung analog der Ausleihe sicherstellt)

     oder eine Lizenz erwerben, die über die eigenen Server einen Zugriff auf das lizenzierte Dokument gewährt, das auf den Servern des Lizenzgebers liegt.

Der Lizenznehmer muss über seine Systeme sicherstellen, dass nur berechtigte Nutzer über die Server des Lizenznehmers zugreifen.

Der Lizenzgeber stellt mit seinen Systemen die zeitlich befristete Nutzung des Dokumentes sicher.

Lizenznehmer, welche als Händler die Lizenz eines elektronischen Dokumentes erwerben, machen in dem Bestellvorgang den Unterlizenznehmer als "Versandadresse" namhaft und erteilen diese Unterlizenz einmalig und im gleichen Umfange und unter den gleichen Bedingungen, wie sie der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gewährt.

Definition des Lizenzumfanges für

 

Zeitlich

Nutzerkreis

 

pdf (mit Ausnahme Einheitsblatt)

unbegrenzt

Angestellte des Lizenznehmers

pdf (Einheitsblatt)

für die Zeit des Abos

Angestellte des Lizenznehmers

docviewer Bedingungswerke

für die lizenzierte Version

Kunden und Lieferanten des Lizenznehmers

docviewer Bibliothekslizenz

für des lizenzierte Auflage

Studierende und Lehrende des Lizenznehmers

pageviewer

für die lizenzierte Auflage

Studierende und Lehrende des Lizenznehmers

Word Robotics

unbegrenzt für die lizenzierte Ausgabe, technisch limitiert auf Herausgabezeitraum des Werkes.

bei Universitäten: Studienden und Lehrende (keine Dritten)

   

bei Unternehmen: Angestellte des Lizenznehmers

Die Lizenz wird dem Unternehmen oder der Institution gewährt, die von dem Kunden vertreten wird und der er angehört. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, bei unautorisierter Weitergabe den Zugang zum Produkt zu sperren und den Lizenzvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Um unautorisierte Zugriffe zu identifizieren werden datenschutzkonforme Log-Dateien auf den ausliefernden Servern geführt.
 
Für World Robotics: in Ergänzung zu diesen AGB gelten die World Robotics Nutzungsbedingungen/Lizenzvereinbarung

Für VDMA-Einheitsblätter 24186: In Ergänzung zu diesen AGB gelten die Sonderbedingungen für den Erwerb einer Intranet Server Lizenz der VDMA-Einheitsblätter 24186 sowie die Ergänzenden Bedingungen für die Nutzung des VDMA Einheitsblattes 24186 im Rahmen einer vom Lizenznehmer des Einheitsblattes lizenzierten Software

 

5. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.

Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.