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- Additional Conditions Software Integration (Software Comapnies)
- Leseprobe
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Product Information
- Author
- Arbeitskreis Instandhaltung Gebäudetechnik i. VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik
- EAN
- 4250697526030
- Edition
- 2019
- Delivery
- free of charge
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- Erstbestellung (Im Preis enthalten: erstmalige Gebühr i.H.v.349,05 € netto + Lizenzgebühr für das erste Jahr)
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Wartung Gebäudetechnik Leistungskatalog zum Einheitsblatt VDMA 24186 Lizenzvertrag, Ihre Option: | 20_concurrent_users DE-German Erstbestellung (Im Preis enthalten Erstbestellung (Im Preis enthalten: erstmalige Gebühr i.H.v.349,05 € netto + Lizenzgebühr für das erste Jahr)
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Description
VDMA 24186 beinhaltet ein Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden.
Die Wartung dient der Bewahrung des Sollzustandes und der Verfügbarkeit. Sie ist Basis für einen sicheren, hygienischen und effizienten Anlagenbetrieb. Dies alles ist wesentlicher Bestandteil europäischer und nationaler Gesetzgebung.
VDMA 24186 richtet sich insbesondere an Instandhalter, Betreiber, Hersteller und Planer von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden. Sie ist vielfach auch integraler Bestandteil von Branchensoftware zur Gebäudebewirtschaftung. Nutzer finden in VDMA 24186 ein für den Praxiseinsatz konzipiertes Werkzeug, das dazu dient, Wartungen zu strukturieren, den Leistungsumfang festzulegen und die Wartungsdurchführung zu dokumentieren.
Folgende Gewerke sind enthalten:
- Lüftungs- und Klimatechnik
- Heizungstechnik
- Kälte- und Wärmepumpentechnik
- MSR-Technik und Gebäudeautomation
- Elektrotechnik
- Sanitärtechnik
- Brandschutztechnik
Allen, die mit gebäudetechnischen Anlagen umgehen, bietet der VDMA die Leistungskataloge in digitaler und bearbeitbarer Form über einen Lizenzvertrag an.
Für unterschiedliche Zielgruppen sind folgende Lizenzvereinbarungen vorgesehen:
- Lizenzvertrag für Endanwender (Serviceunternehmen, Gebäudebetreiber u.a.)
- Lizenzvertrag für Anbieter von Softwarelösungen (Softwareunternehmen)
Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz ist bei beiden Vertragsvarianten die einmalige Entrichtung der Lizenzgebühr in Höhe von 349,05 EUR zzgl. MwSt.
Hinzu kommt eine Vertragstyp abhängige jährliche Lizenzgebühr:
- Lizenzvertrag für Endanwender für bis zu 20 Nutzer: 349,05 EUR zzgl. MwSt.
- Lizenzvertrag für Endanwender unbegrenzte Nutzer: 698,10 EUR zzgl. MwSt.
- Lizenzvertrag für Anbieter von Softwarelösungen: 1.745,25 EUR zzgl. MwSt.
Nach dem Kauf erhalten Sie einen ZIP-File mit den Inhalten der Leistungskataloge als Word und PDF, den Leistungen als Excel sowie dem Logo zur Verwendung in den Grenzen des Lizenzvertrages:
Der Lizenznehmer ist berechtigt, Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Erfolgt eine teilweise Übernahme und/oder werden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, so ist der Lizenznehmer verpflichtet im Rahmen der nach § 4 bestehenden Hinweispflicht auf diesen Umstand hinzuweisen. Aus dem Hinweis muss klar und unmissverständlich hervorgehen, dass es sich um eine in Umfang und Inhalt veränderte Übernahme von VDMA 24186 handelt.
Hinweispflicht
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, an geeigneter, hervorgehobener und gut sichtbarer Stelle in gängiger Schriftgröße auf die Urheberrechte des Urhebers an dem Lizenzgegenstand durch folgenden Zusatz hinzuweisen:
„Das Einheitsblatt VDMA 24186 ist urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte stehen dem VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V., Lyoner Straße 18, 60528 Frankfurt/Main zu. Inhaltlich Verantwortlicher ist der Arbeitskreis Instandhaltung Gebäudetechnik im Fachverband Allgemeine Lufttechnik im VDMA. Ansprechpartner ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Damm (E-Mail: thomas.damm@vdma.org).“
Darüber hinaus ist in unmittelbarer Nähe zu vorstehendem Zusatz das Logo des VDMA anzubringen. Das zu verwendende Logo stellt der VDMA zur Verfügung. Eine weitergehende Verwendung des Logos ist ausdrücklich untersagt.
Nimmt der Lizenznehmer eine in Umfang und Inhalt veränderte Übernahme von VDMA 24186 vor, so muss er in der o.g. Art und Weise unter Verwendung des nachfolgenden Textes darauf hinweisen:
„Die in der Software enthaltenen Leistungskataloge für die Wartung an technischen Anlagen und Ausrüstungen basieren auf VDMA 24186. Bei der Übernahme wurden gegenüber der Originalausgabe von VDMA 24186 Modifikationen in Bezug auf Umfang und Inhalt vorgenommen. Benutzer der Software und der mit ihr erzeugten Dokumente werden auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.“
Haftung
Der Urheber hat die Lizenzgegenstände nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für fehlerhafte Lieferungen, die vom Lizenzgeber zu vertreten sind, wird kostenlos Ersatz geleistet. Wird kein Ersatz geliefert, so hat der Lizenznehmer das Recht, die Lizenzgebühr herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht am Lizenzgegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Lizenzgebers beruht.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Lizenzgeber auch bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für die technische Umsetzung sowie die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Lizenzgegenstandes ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.
Kündigung
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von den Parteien zum Jahresende mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Dem Lizenznehmer steht darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht für nachstehende Fälle zu:
- Erhöhung der jährlichen Lizenzgebühr
- Ersatzlose Zurückziehung eines bestehenden Teiles innerhalb der Reihe VDMA 24186 (§ 2c)
Dieses Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 4 Wochen nach
- Zugang der Rechnung über die jährliche Lizenzgebühr, oder
- nach Zugang der Benachrichtigung über die ersatzlose Zurückziehung eines Teiles
schriftlich ausgeübt werden. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Lizenznehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Lizenzgeber nicht über das Recht an dem Lizenzgegenstand verfügen durfte. Dem Lizenzgeber steht ein solches Kündigungsrecht insbesondere dann zu, wenn:
- der Lizenznehmer die fällige Lizenzgebühr trotz Mahnung nicht zahlt,
- der Lizenznehmer unter Missachtung von §3 Absatz 2 inhaltliche oder gestalterische Veränderungen an dem Lizenzgegenstand vornimmt oder
- der Lizenznehmer andere wesentliche Vertragspflichten gegenüber dem Lizenzgeber schuldhaft verletzt.
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