VDMA 2005 208 Seiten Preis Euro 40,00 VDMA-Mitglieder Euro 32,00 ISBN 978-3-8163-0497-5
Der Geschäftsführer im Spannungsfeld zwischen Gesellschafterinteresse, Führungsfunktion und zivilrechtlicher Verantwortlichkeit: RA Dr. Hoimar von Ditfurth Management und Prävention strafrechtlicher Risiken von Geschäftsführern:RA Dr. Kai Hart-Hönig Haftungsrisiken der GmbH-Geschäftsführer bei Produktfehlern: RA Dr. Thomas Kreifels US-Produkthaftung - Auswirkungen für Hersteller in Deutschland:RA Henning K. Oppermann Von den umweltrechtlichen Pflichten eines Geschäftsführers zu den Chancen im Wettbewerb: RA Prof. Dr. Wolfgang Klett Die Verantwortung des Geschäftsführers für die Vermeidung von Kartellverstößen: RA Mark van der Moolen, LL.M., VDMA-Rechtsabteilung Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Arbeitnehmer: Dr. Dirk Opitz, VDMA-Rechtsabteilung Versicherbarkeit: Claudia Sedlacek-Dechert Exportkontrolle: RA Klaus Friedrich Die meisten mittelständischen Maschinenbau-Unternehmen sind entweder als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert. Diese Entscheidung wurde bei Gründung der Gesellschaft sicherlich u. a. getroffen, um von der für sie typischen Haftungsbeschränkung zu profitieren. Bekanntlich haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur ihr Vermögen und nicht das der Gesellschafter bzw. des Geschäftsführers. Diese Haftungsbeschränkung erlaubt es einem Geschäftsführer, in gewissem Rahmen wirtschaftliche Risiken einzugehen. Durch Gesetz und Rechtsprechung wurde in den letzten Jahren jedoch der Umfang der Fälle, in denen ein Geschäftsführer auch persönlich haftet, sehr ausgeweitet. Dies erleichtert es Dritten, aber auch der Gesellschaft selbst, Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem eigenen Geschäftsführer geltend zu machen. Das wesentliche Ziel dieser Publikation ist es, konkrete Hilfestellungen zu bieten, wie ein Geschäftsführer sein Unternehmen organisieren kann, so dass die Erfüllung aller relevanten Pflichten sichergestellt ist und er zeitnah von Unregelmäßigkeiten erfährt, um sofort entsprechend gegensteuern zu können. Nur durch geeignete Organisationsmaßnahmen zur Haftungsvermeidung kann das Risiko einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers aufgrund des Vorwurfs mangelnder Vorsorge minimiert werden.
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